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Währungsreform – Wie kommt Griechenland zu einer neuen Währung?

In letzter Zeit wurden ja in der Eurokrisen-Reihe die Ursachen und die möglichen Alternativen für die Republik Griechenland in der gegenwärtigen finanzpolitisch dramatischen Situation aufzeigt. Und anders als die EU-Kommissionäre wird hier ein Austritt Griechenlands aus der Eurozone nicht als „unmöglich“ verdammt, sondern als ein möglicher Ausgang thematisiert.

In den Foren und über Twitter wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob denn so ein Austritt überhaupt technisch machbar wäre. Grund genug, um sich mal mit dem Thema zu beschäftigen.

Was ist eine Währungsreform?

Eine Währungsreform stellt eine fundamentale Änderung der geldpolitischen Grundlagen eines Staates dar, bei der die ursprüngliche Währung entweder ersetzt oder gravierend verändert wird.

Die kleinste Form der Währungsreform stellt eine Nominalwertkorrektur dar, bei der zum Beispiel die Währung prinzipiell erhalten bleibt, jedoch aus optischen Gründen Nullen gestrichen werden, so wie zuletzt mit dem venezuelischen Bolivar geschehen, der seitdem Bolivar Fuerte heißt. Bei einer solchen Umstellung werden die Buchbestände zu einem Stichtag umgerubelt und neues Bargeld ausgegeben. Dabei können die Bargeldbestände der ursprünglichen Währung durchaus für eine Zeit lang parallel im Umlauf bleiben.

Eine andere Form haben wir, wenn neue Staaten gegründet werden und erstmalig eigene Währungen in einer Initialwährungsemission herausgeben. So geschehen zum Beispiel bei der Trennung der Tschechoslowakei in die tschechische Republik und die unabhängige Slowakei. Diese Umstellung verlief so, dass zu einem Stichtag in der Slowakei die Buchbestände nach der Schuldnerregel von der tschechoslowakischen Krone auf die slowakische Krone umgestellt wurden. Die Banknoten erhielten durch die Geschäftsbanken wegen der fehlenden Eindeutigkeit einen Stempelaufdruck. Erst Monate später gab die slowakische Zentralbank neue eigene Geldscheine und Münzen heraus.

Eine dritte Form ist die Währungsunion, wie bei der Einführung des Euro, bei der die ehemaligen Nationalwährungen auf die gemeinsame Korbwährung zu einem festen Wechselkurs umgestellt wurden. Auch hier wurden die Buchgeldwerte zum Stichtag umgestellt und innerhalb einer je nach Euroland unterschiedlichen zwei- bis sechsmonatigen Frist die Bargeldbestände umgetauscht.

Viertens haben wir dann noch die Übernahme einer Fremdwährung als gesetzliches Zahlungsmittel. So ist in Montenegro der Euro das allgemein übliche Zahlungsmittel obwohl das Land gar nicht Mitglied der EU geschweige denn der Eurozone wäre. In der Phase bis zur Unabhängigkeit von Jugoslawien (bzw Serbien und Montenegro) wurde in Montenegro 1999 die Deutsche Mark als Ersatz für den jugoslawischen Dinar als Währung übernommen, während der serbische Landesteil den serbischen Dinar einführte. Im Zuge der Euroeinführung wurde dann auch in Montenegro die DM durch den Euro ersetzt.

Fünftens zu erwähnen wäre eine Einführung einer an eine Devisenwährung gekoppelte quasi-eigene Währung, so wie sie Bosnien-Herzegowina und die Region Kosovo mit der „Konvertiblen Mark“ besaßen, die 1:1 an die Deutsche Mark gebunden war.

Und natürlich haben wir sechstens die ersetzende Währungsreform, bei der die eine Landeswährung durch eine völlig neue abgelöst wird, wie zum Beispiel bei der Einführung der Deutschen Mark (der Bank deutscher Länder) und der gleichzeitigen Ablösung der Reichsmark (RM) sowie der Rentenmark (RM) als gesetzliches Zahlungsmittel. Dieser Fall war insofern etwas Besonderes, da die ursprüngliche Währung nicht vollständig auf die Neue umgestellt oder umgetauscht wurde, sondern weite Teile der alten Buch- & Bargeldbestände wertlos wurden – zumindestens in der Trizone. In der SBZ blieben die eilig mit Marken beklebten RM weiterhin eine kurze Zeit offizielles Zahlungsmittel, das dann hektisch auf die Deutsche Mark (der Deutschen Notenbank) umgestellt wurde.

Soweit ein kleiner Überblick welche Spielarten von Währungsreformen möglich sind. Natürlich gibt es noch ungefähr drölftausend andere Währungsumstellungen, die aber überwiegend entweder in die eine und/oder andere Kategorie eingeordnet werden können.

Was muss man bedenken, wenn man eine neue Währung herausgeben will?

Im Prinzip zeigen die obigen Beispiele schon recht gut, an was man technisch denken muss, wenn man eine neue / andere Währung herausgeben will.

Aber bevor man die Technik angeht muss man sich vorab zumindestens kurz mit der Geldthoerie beschäftigen, denn man muss sich entscheiden, ob man wie in den letzten Jahrhunderten üblich eine Gold- bzw Silberumlaufwährung (Metallwährung) einführen will oder aber eine konvertible goldgedeckte Währung (Goldstandard) oder eine freie ungedeckte bzw volkswirtschaftsgedeckte konvertible Währung (Zentralbank- oder Fiatgeld) einführen will. Und im letzten Fall kann man sich dann noch überlegen, ob man sich eine sogenannte umlaufgesicherte Währung mit Schwundsatz (Freigeld) leisten will. Was natürlich auch geht, ist eine Komplementärwährung, dabei bleibt die ursprüngliche Währung – wie sie ist – erhalten und eine zweite wird parallel eingeführt. Und das gibt es dann auch noch mit festem gekoppeltem Kurs zur Erstwährung oder mit freiem Wechselkurs.

Um das mal abzukürzen: Das heutzutags auf diesem Planeten meist verwendete Geld ist ein Zentralbankgeld, die anderen Systeme werden wir deshalb bis auf eine Ausnahme in diesem Artikel nicht näher thematisiert.

Zurück zur Technik: Im Großen und Ganzen muss man zwei Geld“zustände“ bei der Währungsreform berücksichtigen: das Buchgeld und das Bargeld. Wenn man dann noch genau sein will, kann man bei dem Buchgeld noch in originäres Zentralbankgeld und das Geschäftsbankgeld unterscheiden. Das Schöne an dem Geschäftsbankgeld ist, dass es sich im Saldo komplett aufhebt, d.h. es handelt sich hier um jeweils zweiseitige privatrechtliche Schuldverhältnisse zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger. Hier genügt es, die einzelnen Schuldverhältnisse zu einem Stichtag auf die neue Währung umzustellen. Solange sowohl Schuldner als auch Gläubiger im Inland beheimatet sind ist das unkritisch, sobald jedoch einer der beiden im Ausland sitzt, muss man eine Entscheidung fällen, ob das Schuldverhältnis Teil der Währungsreform sein soll oder aber nicht. Hier bietet es sich an, nach entweder der Gläubiger- oder der Schuldnerregel zu verfahren, d.h. im Falle der Gläubigerregel entscheidet die staatliche Zugehörigkeit des Gläubigers, ob das Schuldverhältnis auf die neue Währung umgerubelt wird oder nicht.

Ein bisserl komplizierter ist es beim Zentralbankbuchgeld, bei dem die jeweilige Geschäftsbank den Schuldner und die Zentralbank den Gläubiger darstellen und das Zentralbankbuchgeld zumindestens theoretisch durch Gold- oder Devisenbestände in der Zentralbankbilanz abgesichert ist, d.h. es hebt sich bei einer Saldierung nicht komplett auf. Bei der Umstellung muss man es deshalb mengenmäßig zusammen mit dem von der Zentralbank emittierten Bargeld betrachten. Aber prinzipiell reicht auch hier bei der Währungsreform die Umrechnung auf die neue Währung und die Ausgabe neuer Noten und Münzen aus.

Der logistisch aufwändigste Part besteht tatsächlich in der Neuausgabe des Bargelds und der etwaigen Vereinnahmung der alten Währung und hier im besonderen Maße die Auslandsbestände.

Wie kommt Griechenland zu einer neuen Währung?

Zuerst sollte man sich Gedanken machen, wie das neue Kind denn so heißen soll. Hier wird immer gerne auf die Geschichte zurückgegriffen, so dass man als Namen entweder
* Drachme
* Talent
* Obolos
oder (mein Favorit)
* Phoenix
nehmen könnte.

Als nächstes muss man entscheiden, ob und in welchem Verhältnis der griechische Euro in den Phoenix umgetauscht wird. Wenn Griechenland ganz fies ist, dann erklärt es einfach mal alle griechischen Euros, sämtliche Buchgeldbestände und natürlich auch die auf Euro lautenden Staatsschulden als wertlos und führt den Phoenix als vollkommen neue Währung ohne staatliche garantiertes Umtauschrecht zum Euro ein. Der Vorteil wäre, dass der Staat ganz von allen Schulden befreit bei Null anfangen kann, der Nachteil, dass der Staat dann rundum nur von übel gesinnten Feinden (die viel viel Geld verloren haben) umgeben wäre und auf Dauer niemand mehr Kredite an Griechenland vergeben würde.

Deshalb sagen wir mal, Griechenland entscheidet sich, den griechischen Euro 1:1 in den Phoenix nach der Gläubigerregel umzustellen. 😉

Dann braucht man noch ein paar pfiffige Graphiker, die schöne Motive wir ZBsp die Akropolis oder den Koloss von Rhodos für den Phoenix entwerfen und eine Druckerei wie die Bundesdruckerei, die die Münzen und die Scheine herstellen kann. Um zu verhindern, dass zuviele Bürger vor der Währungsumstellung ihr Buchgeld ins Ausland schaffen, um so einer drohenden Abwertung der inländischen Geldbestände zu entgehen, müsste man dieses natürlich in aller Heimlichkeit machen. Und man sollte als Regierung die bloße Möglichkeit einer Währungsreform allumfassend negieren, Pläne dazu dementieren bzw Überlegungen dazu ins Reich der irrwitzigsten Phantasie verdammen.

Damit der Phoenix nach der Einführung nicht komplett im Wert abrauscht und damit der Außenhandel nicht komplett zum Erliegen kommt sollte die griechische Zentralbank rechtzeitig eine reichliche Gold- bzw Devisenreserve aufbauen mit der die ausländischen importierenden Handelspartner bezahlt werden können bis die griechische Wirtschaft dank der verbesserten Wettbewerbsfähigkeit ihrerseits durch Exporte genügend Devisen erwirtschaftet. Aber trotz der in den letzten Monaten kolportierten Goldhortung scheint Griechenland nur über Goldbestände im Werte von 4,8 Mrd € zu verfügen (bei einem Kurs von 1.350 € je Unze). Das reicht bei dem derzeitigen griechischem Leistungsbilanzdefizit von 8,6 Mrd € je Quartal leider gerade mal für 7 Wochen. 😦

Als nächstes braucht man dann einen Stichtag für die Währungsumstellung. Am Besten nimmt man einen Montag, dann hat man den Samstag und den Sonntag als logistische Vorbereitungstage, an denen die Banken nicht geöffnet haben. Gegenbenfalls kann man aber auch Bankschließtage verhängen, an denen die Bnaken behördlicherseits geschlossen bleiben. Auch kann nicht schaden, am Stichtag zur Sicherheit genügend Polizei und Militär zur Verfügung zu haben.

Dann kann die Umstellung des Bargelds beginnen und zum Glück ist jeder Euroschein und jede Euromünze einem Euroland eindeutig zuordenbar. Bei den Münzen haben wir ja die bekannten nationalen Motive auf der Reversseite, bei den Scheinen eine eindeutige Seriennummernkennung. Euroscheine mit einer Seriennummer, die mit Y beginnt sind demnach griechische Euro und würden theoretisch in den neuen Phoenix umgetauscht, alle anderen Nummernreihen würden dagegen Euro bleiben. Ein Problem stellen hierbai natürlich die geldannehmenden Automaten dar, die nicht zwischen Y-Scheinen und nicht Y-Scheinen unterscheiden können, so dass es einen zügigen Exodus dieser Scheine in andere Länder des Euroraum geben würde. Vielleicht wird ja auch die Kenntlichmachung als griechischer Euro duch aufgekleben von Marken, eine Stempelmarkierungen oder mittels „Abschneiden“ eines Teils des Scheins durch die Geschäftsbanken vonstatten gehen.

Und schon ist die Währungsreform abgeschlossen. 😉

Zur Einführung der Deutschen Mark (der Bank deutscher Länder) 1948 hatte es übrigens im ersten Schritt nur dreier Gesetze bedarft:
Dem Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz) mit dem der Tag der Umstellung, die Umrechnung 1:1 von RM auf DM und die Erstauszahlung geregelt wird.

Dem Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) und dem Dritten Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz)

Alternative Komplementärwährung

Ich wollte ja noch ein alternatives Geldsystem neben dem „Fiatgeld“ thematisieren, und zwar eine Art von Komplementärwährung. Eine solche Zweitwährung kann man sogar als bedingt geeignet für die Einführung in Griechenland ansehen. Das würde dann so aussehen, dass die Republik Griechenland den Euro nicht abschaffen, sondern einen parallelen Phoenix mit einem Erstausgabewechselkurs von 1:1 zum Euro ausgeben würde. Der große Vorteil hierbei wäre, dass Griechenland pro forma im Eurosystem verbleiben würde, aber bei den Lohn- & Rentenzahlungen nicht davon abhängig wäre, tatsächlich über Euros zu verfügen, denn der Staat könnte dann ja Phoenixe ausgeben, die allerdings wohl – wegen fehlender Stützungsmechanismen – ziemlich schnell gegenüber dem Euro abwerten würden.

Der erste Nachteil wäre, dass durch diese Abwertung die Staatsangestellten und die Rentner gegenüber den Privatangestellten schlechter gestellt werden, die weiterhin in Euro bezahlt würden. Um diese Ungerechtigkeit und das Problem der Euro-Miet- & Lebenshaltungskosten zu umgehen müsste der griechische Staat ein Gesetz herausgeben, dass sämtliche inländischen Verträge von Euro auf Phoenix umgestellt werden. Bleibt dann nur noch das Problem der Auslandsverpflichtungen und der auf Euro lautenden Importe. Auch bei den Staatsschulden müsste die Republik Griechenland die Umstellung auf Phoenix verhängen ggf parallel zu einem staatlich verordneten Schuldenschnitt. Bei den Importen kann man allerdings nichts machen, da man die Importeure nicht zwingen kann, die neue Währung zu akzeptieren.

Im Ergebnis hätten wir quasi eine ähnliche Situation wie mit der ersetzenden Währungsreform, außer dass die Bargeldbestände im Wert erhalten bleiben. Das könnte in der Anfangsphase einen gewissen politischen Druck aus der Währungsumstellung nehmen. Mittelfristig würde sich jedoch wahrscheinlich dennoch die Abwicklung der griechischen Euro nicht verhindern lassen, spätestens dann, wenn die EZB die griechischen Euro nicht mehr akzeptieren wird.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Griechenland parallel zu den bereits bestehenden Euro-Beständen einfach weitere griechische Euros herausgibt, die – ähnlich wie es bei zur Reichsmark parallelen Rentenmark ab 1923 bis 1948 war – 1:1 kompatibel sind. Der Renteneuro wäre dann eine gekoppelte Komplementärwährung, der aber durch zum Beispiel die griechischen Immobilienwerte gedeckt wäre und um diese Deckung zu begründen müsste ein Immobiliendeckungsgesetz aufgelegt werden, mit dem im Prinzip eine Sondersteuer auf Grundvermögen eingeführt wird. Das wäre durchaus machbar, halte ich jedoch wegen der dramatisch schwachen Leistungsbilanz der griechischen Wirtschaft für weder hilfreich noch lange durchhaltbar. Aber man würde als griechischer Staat bei einem drohenden Staatsbankrott Zeit von vielleicht einem halben Jahr gewinnen.

Und Zeit ist ja bekanntlich Geld, wenn man dem Sprichwort trauen will. 😉

Die Mär von der technischen / juristischen Unmöglichkeit

Ab und an liest man in den Medien, dass es juristisch keine Grundlage für einen Austritt Griechenlands aus der Eurozone gebe und deshalb eine neue Währung nicht möglich sei. Schönes Argument, jedoch weder ernstzunehmen noch stichhaltig. Wenn sich Griechenland entscheiden sollte, eine neue Währung herauszugeben, dann kann Griechenland faktisch nicht daran gehindert werden. Wie denn auch? Wollen dann die Eurobürokraten in Generalstreik treten oder in Griechenland mit Aktenordnern bewaffnet militärisch einmarschieren.

Nur mal so zur Erinnerung: Selbst die Berlinblockade der SBZ und der UdSSR konnte die Einführung der Deutschen Mark (der Bank deutscher Länder) in Westberlin nicht verhindern und auch nicht rückgängig machen. Letztenendes mussten die Sowjets einsehen, dass sie die Teilnahme Westberlins bei der trizonalne Währungsreform nicht mit friedlichen Mitteln vereiteln konnten.

Nach kurzem Check des wohl maßgeblichen EU-Vertrags in seiner aktuellen konsolidierten Fassung von 2010 und des letzten Änderungsvertrags von Lissabon 2007 finden sich keine Hinweis darauf, dass ein Austritt aus der Eurozone gegen diesen verstößt. Der Austritt ist schlicht nicht geregelt und somit gemäß römischen Recht nicht verboten. Die einzige Textstelle, die einen möglichen Austritt thematisiert findet sich in Artikel 50 Absatz 2, in dem es heißt: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit.

Wenn für den Austritt aus der Europäischen Union also eine Abgabe einer reinen Willenserklärung gegenüber der EU ausreicht, dann sollte man annehmen, dass ein Austritt aus einem Teilbereich der EU maximal dem gleichen Muster folgt, eher noch geringere Hürden anzusetzen sind. Im Ergebnis ist kein anderer Schluss möglich als der, dass ein Austritt juristisch möglich ist.

Das Argument mit der angeblich fehlenden technischen Umsetzbarkeit, eine neue Währung einzuführen hat dagegen schon etwas fatalistisches an sich. Wenn es sogar der erst im Juli 2011 neugegründete Staat Südsudan es schafft, innerhalb kürzester Zeit sowohl technisch als auch logistisch das Südsudanesische Pfund als neues gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, dann brauchen wir uns in Europa wohl um die technische Umsetzbarkeit nicht wirklich Sorgen machen.

Diese Argumente von der fehlenden juristischen und logistischen Machbarkeit erscheinen so gesehen bestenfalls als kindlich-naiv, die einem Faktencheck nicht standhalten.

Bonmot zum Abschluss

Letztens ist mir der Gedanke gekommen, dass es vielleicht eine ganz einfache Erklärung dafür gibt, warum Griechenland überhaupt in die Eurozone aufgenommen wurde.

Könnte es am Ende so sein, dass Griechenland nur deshalb in den Euroraum aufgenommen wurde, um die griechischen Buchstaben auf den Euroscheinen rechtfertigen zu können?

Einen solchen politischen Grund könnte ich auf jeden Fall eher nachvollziehen, als einen ökonomischen, denn bereits zu dem damaligen Entscheidungszeitpunkt über den Beitritt sprachen die volkswirtschaftlichen Indikatoren eindeutig gegen eine Aufnahme.

Und manchmal ist Alles ja viel trivialer, als man so denkt.

Diskussionen

10 Gedanken zu “Währungsreform – Wie kommt Griechenland zu einer neuen Währung?

  1. Danke – sehr schöner artikel!

    Ich habe mich schon länger gefragt, warum GR nicht einfach Y-Euros druckt – dein artikel scheint mir zu bestätigen, dass dies durchaus möglich wäre.

    War bis jetzt auch zu faul um herauszufinden welche nationalen Notenbanken EUR drucken dürfen – ich weiss nur, dass nicht alle Länder selbst drucken.

    Verfasst von larynxxynx | September 11, 2011, 2:20 pm
  2. Die Frage ist natürlich, ob man in der heutigen Zeit tatsächlich die Vorbereitung einer Währungsreform geheim halten kann. Andererseits kann man ja mit gestempelten Euros recht schnell eine neue Währung einführen. Selbst der Druck neuer Banknoten sollte heutzutage nicht lange brauchen.
    Es bleibt aber die Frage, ob die Griehen zwischen Ankündigung und Umsetzung der Währungreform Kapialverkehrskontrolen brauchen.

    Verfasst von Wirtschaftswurm | September 13, 2011, 4:54 pm
    • So richtig geheimhalten lässt sich der Druck von neuen Banknoten in unserer medialen Welt wohl nicht wirklich. Aber der Beschluss einer Währungsreform kann durchaus schon auf einen kleinen Mitwisserkreis begrenzt werden. Und damit kann die Flucht des Buchgeldes begrenzt werden, wenn man den Stichtag unerwartet verkündet.

      Bleibt das Problem des Bargelds, als Größenordung haben wir hier ein maximales Fluchtpotential von 38,6 Mrd €, das ist der geschätzte griechische Anteil von 4,4% am gesamten Bargeldumlauf in der Eurozone in Höhe von derzeit 878 Mrd €.

      Verfasst von andena17 | September 13, 2011, 8:26 pm
  3. Sehr interessanter Beitrag, leider auch sehr realistisch. Allerdings: Diese Art von „zero-budget-situation“ würde Griechenland ohne (!!) die für den marktwirtschaftlichen Wettbewerb im Rahmen der Globalisierung notwendigen (Verwaltungs-)Reformen – jedenfalls für mich – schwer vorstellbar. Wo sollen die neuen Gläubiger herkommen? Das Land wird so schlecht gemanagt, es erinnert eher an Serbien. Die Euro-Gläubiger müssen unbedingt bei Laune gehalten werden. Andernfalls zahlen Unter- und MIttelschicht die Rechnung, das heisst, das System der gezielten Ausplünderung hat gewonnen. Es liegt daher auf der Hand, als ersten Schritt überhaupt eine Art Schutzzollpolitik für Griechenland ins Auge zu fassen. Das exakt war die Funktion der EWG und das Ausgleichssystem zwischen Weltmarkt- und nationalen Preisen der EWG im Sektor der Agrarwirtschaft. Das Land zu einer „verlängerten Werkbank“ zu degradieren, ist eine Option der EU-Konzernpolitik. Für mich endet das in einer Kolonisierung Griechenlands. Wie sich eine mittelständische Wirtschaft über die nächsten 20 Jahren sich unter solchen Umständen entwickeln soll, ist mir ein Rätsel. Wer zu diesem Thema bereits Kenntnis von einem durchdachten Konzept aus den Reihen des IWF, EP oder der Kommission hat, könnte hier mal einen Link setzen.

    Verfasst von Ron Winter | August 13, 2012, 9:42 pm

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