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Sozialversicherung, Steuern

Steuergerechtigkeit – ?!

In letzter Zeit war es ruhig geworden in der Steuerpolitik – weit und breit keine Partei und kein Politiker zu sehen, der die Bundesrepublik mit den neuesten Erkenntnissen einer noch gerechteren Steuerreform ins Steuerparadies locken will. Kein Wunder, denn Die selbsternannte Steuersenkungspartei schlechthin hatte in letzter Zeit ein bisserl Pech mit den Wählern, die einfach nicht die liberalen Segnungen verstanden haben und flugs hat dann diese „fast drei Prozent“ Partei sich auch noch in einer quälend langen Personaldebatte ergangen.

Man konnte sich schon langsam an das Verschwinden der überflüssigsten Partei der BRD gewöhnen – da taucht plötzlich der neue noch nicht gewählte aber irgendwie designierte Bundesvorsitzender Rösler mit einem neuen programmatischen Vorstoß aus dem politischen Untergrund auf. Die „Liberalen wollen die Menschen entlasten“ lautet die Überschrift über einem wohl als Aufbruchssignal verstanden gewollten Text, der die ehemalige Pünktchenpartei F.D.P. wieder als halbwegs politikfähig darstellen soll.

Was man da liest hört sich ja erst mal vernünftig an: „Für die FDP bleibt neben der Haushaltskonsolidierung, der Zukunftsfestigkeit des Sozialsystems und dem Schutz der Bürgerrechte die Steuergerechtigkeit ein wichtiges Thema.“

Was aber versteht die F.D.P. unter dem Begriff. Bei der F.D.P. scheint mit Steuergerechtigkeit wohl eher und in erster Linie eine „Steuerpolitik“ der Steuersenkung – und da insbesondere für die Spitzenverdiener – verstanden zu werden. Im Wirtschaftslexikon Gabler dagegen steht der Begriff der „Steuergerechtigkeit“ für eine „Forderung nach einer gerechten Verteilung der Abgabenlast auf die Gesamtheit der Steuerpflichtigen, die den gesellschaftspolitischen Gerechtigkeitsvorstellungen entspricht.“

Von daher ist es eigentlich sinnvoller nicht mehr nur von einer Steuergerechtigkeit sondern vielmehr von einer Steuer- & Abgabengerechtigkeit zu sprechen, denn die Erwerbstätigen hier im Lande zahlen von ihrem Einkommen ja nicht nur Steuern sondern entrichten auch im wachsenden Maße Sozialabgaben.

Die OECD hat vor drei Jahren schon auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass in der BRD die Geringverdiener bzw die Mittelschicht im Vergleich zu den Besserverdienendern „unverhältnismäßig viel an Steuern zahlen“, so kann man es aus dem Artikel Steuern runter! der Zeit entnehmen. Auch in der ARD-Sendereihe plusminus hat man letztes Jahr der Schieflage bei der Steuergerechtigkeit einen Sendebeitrag mit dem Titel Rückschau: Steuergerechtigkeit – Die Mittelschicht in der Schieflage gewidmet. „In Deutschland werden nicht Spitzenverdiener, sondern vor allem Bezieher von Durchschnittseinkommen am stärksten durch Steuern und Abgaben belastet. Die reine Einkommenssteuer steigt in Deutschland zwar mit dem Einkommen, doch das ist nur die halbe Rechnung. Bezieht man die Sozialabgaben mit ein, zeigt sich, dass der Staat von einem Durchschnittseinkommen mehr kassiert als von einem Spitzenverdiener.“

Wie sieht es nun konkret mit der Steuer- & Abgabengerechtigkeit aktuell aus?

Vom Arbeitseinkommen zahlt man Einkommensteuer nach einer kompliziert aussehenden Formel aus dem §52 (41) EStG. Die sieht dann so aus

a) bis 8.004 Euro ESt=0 €
b) von 8.005 Euro bis 13.469 Euro ESt=(912,17*Y + 1.400)*Y
Y=(zvE – 8.004)/10.000
c) von 13.470 Euro bis 52.881 Euro ESt=(228,74*Y + 2.397)*Y + 1.038
Y=(zvE – 13.469)/10.000
d) von 52.882 Euro bis 250.730 Euro ESt=0,42*zvE – 8.172
e) ab 250.731 Euro ESt=0,45*zvE – 15.694

und besteht im Wesentlichen durch einen steuerfreien Bereich woran sich dann zwei unterschiedlich stark ansteigende Bereiche anschließen, danach kommt dann der Spitzensteuerbereich und letztens der oberste Bereich mit der damals sogenannten 3%igen Neidsteuer. 😉

Als Bild kann man sich das prima auf den Seiten des Bundesfinanzministerium anschauen und auch anhand des zu versteuernden Einkommens bzw dem Bruttoeinkommen seine ganz eigene Steuerbelastung ausrechnen lassen.

Bei den Sozialabgaben haben wir zu berücksichtigen die
* Rentenversicherung mit 19,9%
* Krankenversicherung mit 15,5%
* Arbeitslosenversicherung mit 3,0%
* Pflegeversicherung mit 1,95% plus 0,25% extra für kinderlose Abgabenpflichige

Eine Besonderheit hierzulands ist die sogenannte Beitragbemessungsgrenze, die eigentlich eine Beitragskappungsgrenze darstellt und den abzuführenden Maximalbeitrag begrenzt. Für die RV und die AV liegt sie in den Altbundesländern bei 66.000 € und für die KV und die PflV bei 44.550 €.

Diese Beitragskappungsgrenze wirkt sich so aus, dass bei Einkommen über diesen Grenzen der abzuführende Anteil am Einkommen sinkt – und zwar immer stärker je höher das Einkommen ist. Die gesamte Steuer- & Abgabenlast habe ich hier mal zur besseren Übersicht für einen Westdeutschen Arbeitnehmer, ledig, kinderlos und ohne Kirchenzugehörigkeit anhand seines zu versteuernden Einkommen graphisch dargestellt.

Man kann hier schön den sogenannten Mittelstandsbauch erkennen, also der Bereich, in dem die Steuer- & Abgabenpflichtigen den größten prozentualen Anteil von ihrem Einkommen – selbstverständlich inklusive des „Arbeitgeberanteils“ – an den Staat und die Sozialsysteme abführen muss. Im Mximum fallen tatsächlich 60% des Arbeitgeberbruttos der Steuer- & der Abgabenpflicht zum Opfer. Auch schön zu erkennen ist, dass mit steigendem Einkommen die Gesamtbelastung immer weiter sinkt. Das liegt vor allem an den Beitragskappungsgrenzen bei den Sozialversicherungssystemen, die sich stärker abgabenmindernd auswirken als der höhere Spitzensteuersatz diese effektive Einsparung wieder auszugleichen vermag. Nachfolgend nochmal die Daten in Tabellenform:

Und hierbei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass Besserverdienende oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze durch einen Übertritt in die private Krankenversicherung zusätzlich Sozialabgaben einsparen können. 😉

Besonders verrückt wird der Begriff der Steuergerechtigkeit, wenn man sich mal anschaut, wie denn Einkommen abseits von Löhnen und Gehältern durch Steuern und Abgaben belastet werden. Für viele Einkommen gilt die individuelle Steuerkurve, d.h. die Einkommen werden bei der Veranlagung bei dem zu versteuernden Einkommen berücksichtigt. Für diese Einkommen entfällt jedoch komplett die Versicherungspflicht, die in der BRD im Wesentlichen auf Einkommen aus Erwerbsarbeit beschränkt ist.

Bei einem Bereich werden sogar gar nicht mal die Einkommen mit dem individuellen Steuersatz besteuert, sondern vom Staat geradezu subventioniert. Hierbei handelt es sich um Einkommen aus Kapitalvermögen, die lediglich mit einem 25%igen Abgeltungssteuersatz + Solidaritätszuschlag = 26,375% belastet werden und natürlich sozialversicherungsfrei sind.

Zusammenfassung zur Steuer- & Abgabengerechtigkeit

1. Einige Kapitaleinkünfte werden mit 26% Abgeltungssteuer am geringsten belastet
2. Andere Einkünfte werden mit dem individuellen Steuersatz und maximal mit 45% belastet
3. hohe Arbeitseinkommen über 100.000 zu versteuerndem Einkommen unterliegen einer Gesamtbelastung von unter 50%
4. ganz kleine Einkommen bis 15.000 € zu versteuerndem Einkommen unterliegen auch einer Gesamtbelastung von unter 50%
5. die mittleren Einkommen ab 15.000 € bis unter 100.000 € zu versteuerndem Einkommen unterliegen einer Gesamtbelastung von über 50% und in der Spitze bei 40.000 bis 50.000 € sogar 60%

Wenn man sich dieses Ergebnis so anschaut, so wird einem immer unverständlicher, dass es immer noch Politiker gibt, die sich in Steuersenkungsphantasien ergehen und dann sogar auch noch von einer Absenkung des Spitzensteuersatzes faseln. Das ist dann nicht Unkenntnis oder Naivität sondern ganz knallharte Klientelpolitik für die Besserverdienenden, damit diese einen noch geringeren Beitrag zu dem Steuer- & Sozialsystem leisten.

Viel eher sollte man daran gehen, das Gesamtsystem so umzugestalten, dass man sich tatsächlich mal einer Steuer- & Abgabengerechtigkeit annähert. Folgende Maßnahmen könnten da helfen:

A. Abschaffung der Beitragskappungsgrenzen
B. Ausweitung der Versicherungspflicht auf ALLE Einkommensarten
C. Einführung eines einheitlichen Steuersatzes für Einkommen oberhalb eines steuerfreien Einkommensbereichs

Das könnte dann zum Beispiel wie folgt aussehen:
* Einkommen bis 10.000 € im Jahr sind Steuerfrei
* alle Einkommen unterliegen einer 26%igen Sozialabgabenquote
* alle Arbeitseinkommen über 10.000 € unterliegen einer 20%igen Einkommensteuer
* ggf Anpassungen bei Abgeltungssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer

Das hätte dann tatsächlich mal was von Steuer- & Abgabengerechtigkeit. 😉

Diskussionen

12 Gedanken zu “Steuergerechtigkeit – ?!

  1. Schöne Ausführung. Das wäre wie beim Thema Lohnsummenausgleichssteuer mit der Steuer- und Abgabenlast welche vom Arbeitgeberbrutto ausgehen eine Verbesserung was die Struktur angeht. Der unterste Lohnsektor würde von Lohnkosten befreit – was neben mehr Nettolohn/Konsum dazu führen würde das Arbeitsplätze angeboten würden bzw. das sich das Arbeiten lassen für Arbeitgeber mehr lohnt.

    Allerdings halte ich eine Sozialabgabenquote von 26% für alle am Ende nicht für realistisch. Es wäre auch gleichbedeutend mit einer Abschaffung der privaten Krankenkassen. Auch eine Arbeitslosenversicherung für Bestverdiener, insbesondere auch auf Kapitalerträge halte ich für wenig sinnvoll bzw. nicht machbar (Zinsen stellen eh´ keine „Arbeit“ dar). Bleibt die Rentenversicherung. Ein ähnliches Vorgehen wie in der Schweiz mit einer allgemeingültigen Mindestrententenversicherung in welche alle einzahlen halte ich jedoch für wünschenswert.

    Grüße
    ALOA

    Verfasst von aloa5 | April 16, 2011, 7:38 am
    • Erstmal Danke für Deinen positiven Kommentar. 😉 Ja. In der Tat gibt es eine Ähnlichkeiten mit der Lohnsummenausgleichssteuer, die ich auch für einen guten Ansatz halte.

      Zur Sozialabgabenquote: 26% bedeutet erst einmal 14%-Punkte weniger als heute für die meisten Einkommensbezieher und für alle gesetzlich Versicherungspflichtige, also eine Steuer- & Abgabensenkung für knapp 40 Millionen. Benachteiligt würden dagegen mit einer allgemeinen Sozialabgabe die Bezieher von Kapitaleinkommen und Erwerbseinkommen über den Beitragskappungsgrenzen.

      Bei den heutigen Sozialabgaben wendet man aus meiner Sicht eines schönen Tricks an. Dadurch, dass man die Gesamtaufgabe Sozialstaat in kleinere Einheiten Rente, Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Pflege aufteilt signalisiert man erstens eine Zweckbindung und zweitens begründet man damit die Existenz von der maximalen Beitragsgrenze. Mit dieser Argumentation kann man sogar zumindestens theoretisch nachvollziehen, dass ein Arbeitnehmer monatlich nicht mehr als 575 € (15,5% auf 44.550 €) an die Krankenversicherung zahlen soll, da ein Vielmehr an Beiträgen nicht mehr dem Versicherungscharakter entspräche, da er als Alleinversicherte nicht viel mehr von diesem zweckgebundenen Beiträgen verbrauchen kann. Halte ich persönlich für eine nachvollziehbare Argumentation, aber nicht für eine Stichhaltige. Denn spätestens dann, wenn der Arbeitnehmer auf seinem Versicherungsticket weitere Krankenversicherte (Ehepartner & Kinder) laufen hat, löst sich das Argument auf. Im Mittel kostet der Gesundheitssektor in der BRD 180 € pro Person, ab einem mitversichertem Partner und zwei Kinder ist die Beitragsgrenze zweckgebunden durchbrochen, denn dann zahlen faktisch andere Versicherte für den dann glücklichen Alleinverdiener über der Beitragkappungsgrenze. Adieu Argument „maximale Beitragshöhe wegen Zweckgebundenheit“.

      Mit dem gleichen und falschen Argument könnte man auch eine Bildungsabgabe herbeireden. Der Bildungssektor verbraucht (wenn ich mich recht erinnere) gemittelt ca 45 € pro Person und Monat. Da könnte man dann durchaus aus „liberaler Sicht“ auf die Idee kommen, die Arbeitseinkommen mit einer zum Beispiel 3,9%igen Bildungsabgabe zu belegen und natürlich eine Beitragsbegrenzung bei 145 € je Verdiener einzuführen. Kapitalerträge würden dann nicht mehr über den Umweg Steuern mit der Finanzierung der Bildung „belastet“ und Besserverdiener auch nicht, wenn man zum Beispiel parallel ein Schlupfloch „private Bildungsversicherung“ einführt, in die die Besserverdienenden die Beträge einzahlen, die sie ggf sowieso für den Privatschulenbesuch ihrer Kinder und Enkel ausgeben würden. Mit der Bildungsabgabe hätten wir den gleichen Verschiebbahnhof wie bei den heutigen Sozialversicherungen – maximale Belastung für Normalverdiener und Entlastung für (ich überspitze mal) Besserverdiener, Selbstständige, Freiberufler und Bezieher von Kapitaleinkommen.

      Nein. Das ist kein wirklich pfiffiger Weg – dieses Aufsplittern der Gesamtaufgabe „Sozialer Staat“ bzw „Soziale Gesellschaft“ in Versicherungsbereiche halte ich mehr und mehr für einen alten, überholten und ausgedienten Zopf.

      Dass die Lobbyvertreter derjenigen Gruppen, die mit einer Vereinfachung der Steuer- & Sozialabgaben zusätzlich zur Kasse gebeten würden, natürlich einem solchen Konzept diametral entgegen stehen und eine gerechtere Verteilung der sozialen Lasten auf die Schultern der Tragfähigen ablehnen – das versteht sich von selbst.

      Aber das sollte uns nicht davon abhalten, Alternativen zum heutigen System anzudenken und durchzurechnen. 😉

      Verfasst von andena17 | April 16, 2011, 10:08 am
  2. Ein schöner Vorschlag von überraschender Einfachheit! Die Formel

    S = 0.26 * E + 0.2 * (A – 10000)

    lässt sich in der Tat auf einem Bierdeckel drucken und ausrechnen 🙂

    @aloa5:
    Private Krankenkassen können bei diesem Modell sehr wohl erhalten bleiben – indem sie halt Zusatzversicherungen anbieten, wie heute schon üblich.

    Der Begriff Arbeitslosenversicherung taucht bei diesem Modell besser gar nicht separat auf – ein pauschaler Posten für Sozialabgaben reicht (und die 26% haben wir ja schon heute für Kapitaleinkünfte). Zur Begründung reicht ein Blick ins Grundgesetz:
    Art. 14(2) „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

    Verfasst von suchenwi | April 16, 2011, 8:04 am
  3. „Pauschal“ steht m.E. sehr im Widerspruch zu „Transparent“ und erschwert auch eine exaktere Auswertung und justierung. 😉

    Meiner Ansicht nach reicht es m.E. auch völlig aus wenn man die Rentenversicherung heranzieht und umorganisiert. Wenn man den Einzahlungsmodus „flat“ halten würde (x% auf alles) und für die Auszahlung einen Korridor festlegt von sagen wir 5000 minimal bis 10000 Euro p.a. maximal hat man schon einen recht großen Effekt. Der Unterschied bei den Einkommen läge ja von (um eine Dimension zu nennen) 5000 Euro bis 5mio Euro p.a. bei dem 1000-fachen und würde bei Auszahlung auf das 2-fache schmelzen.

    Bei der Krankenversicherung würde es – wenn der Anteil sagen wir bei 10% liegen würde – bedeuten das derjenige mit 1mio Einkommen um die 100.000k in die KV zahlt. Ich halte das nur für schwer vermittelbar und rechtlich für unsicher.

    Letztlich läuft Andenas Vorschlag m.E. aber auf einen Flat-Tax für die Sozialversicherungssysteme hinaus. De facto ist der Versicherungscharacter bzw. die Form der „Abgabe“ damit so oder so hinfällig.

    Grüße
    ALOA

    Verfasst von aloa5 | April 16, 2011, 12:26 pm
  4. Einie Punkte kann ich gut nachvollziehen, andere lehne ich entschieden ab. Entgegen Deiner sichtweise sehe ich es kritisch die Versicherung in eine Steuer umzuwandeln. Zum Einen bin ich ein Gegner der Vollkaskomentalität. Die gesetzl. Sozialversicherung darf meiner Meinung nach nur im Rahmen der Existenzsicherung greifen, sollte somit also nur eine Grundversorgung sichern, wenn die persönliche Belastungsgrenze im Schadenfall erreicht ist. Zum Anderen würde eine nicht gedeckelte Abgabenpflicht weiter zur Abwanderung von Fachkräften beitragen.

    Verfasst von PiratNEA | April 16, 2011, 5:15 pm
    • @PiratNEA

      Bei der Rente bzw. der Grundrente ist das in der Schweiz der Fall und das ist m.E. ganz gut so. Beim Rest gebe ich Dir nicht ganz unrecht.

      @Andena

      Es gibt ein paar Dinge welche ich bei Deinem Vorschlag für bedenklich halte.
      – 26% gälte auch für die ersten 10.000… und sind damit mehr als die 20% aktuell. Deine 40% gibt es ja nicht. Da müsste man schon das bisherige Arbeitgeber-Brutto als Bruttolohn setzen – dann sind es aber keine 40% sondern 1/3, nämlich 33%. 😉 Oder die parität beibehalten.

      – 20% ESt sollte nicht ausreichen um die derzeitigen Einkommensteuereinnahmen auszugleichen.

      – Die Progression reicht bei „Flat Tax“ nicht aus. Bei der Rente durchaus, denn da wird die Progression wie ich es dargestellt habe bei der Auszahlung generiert. In allen anderen Fällen KK/AV wie auch ESt reicht es jedoch nicht.

      Grüße
      ALOA

      Verfasst von aloa5 | April 16, 2011, 7:28 pm
      • @aloa5

        Die 20% Einkommensteuer müssten eigentlich ausreichen – jedenfalls nach meiner Berechnung. Das Einkommesteueraufkommen im Jahr 2010 betrug nach den Informationen des Bundesfinanzministeriums

        + 128 Mrd € Lohnsteuer (1)
        + 44 Mrd € Einkommensteuer (2 & 3)
        = 172 Mrd € Einkommensteuer

        Das Volkseinkommen betrug 2008 gemäß BMF 1.880 Mrd € – davon 1.225 Mrd € Arbeitnehmerentgelt und 655 Mrd € Unternehmens- & Vermögenseinkommen.

        Bei 40 Mio Arbeitnehmern würde der steuerfreie Bereich (10 T € pro Nase) maximalst 400 Mrd € betragen und die dann steuerpflichtigen Arbeitsentgelte allermindestens 825 Mrd €. Davon 20% Einkommen-Flat-Tax wären dann 165 Mrd €. Das kommt den obigen 172 Mrd schon deutlich nahe. 😉

        Bezüglich der 26% hast Du natürlich recht. Bezogen auf das Arbeitgeberbruttoeinkommen betragen die Sozialabgaben nur 33% (40,6% bezogen auf 120% AG-Brutto). Und JA, die 26% würden dann selbstverständlich ab dem ersten verdienten Euro gelten, so wie auch heute schon.

        @PiratNEA

        Deine Kritik bezüglich der Umwandelung der Sozialversicherung in eine „Vollkasko-Steuer“ kann ich durchaus nachvollziehen. Wenn man die soziale Versorgung als „Versicherungsleistung“ versteht kann man grundsätzlich zu keinem anderen Schluss kommen. Die Frage ist hier eher, ob zum Beispiel die Gesundheitsversorgung denn tatsächlich eine reine Versicherungsdienstleistung ist? Oder eher nicht? Oder vielleicht zu einem Teil, dem Teil der sogenannten berühmt-berüchtigten Grundversorgung – als Teilkasko-Gesundheitsversorgung? Das kann man diskutieren und sollte man auch unbedingt diskutieren, denn irgendwann wird die Piratenpartei auch zu diesem Punkt Stellung beziehen müssen. 😉

        Ich stelle mir darüber hinausgehend die Frage, ob das heutigen Steuer- & Abgabensystem „gerecht“ ist. Und aus meiner Sicht ist es eben genau dann nicht gerecht, wenn die starken Schultern wenig tragen bzw sich dem gesetzlichen Sozialsystem entziehen und die schwachen Schultern die Hauptlast tragen. Das kann man durchaus anders sehen – die F.D.P. sieht das ja auch anders und hätte wahrscheinlich am liebsten eine reine Kopfsteuer und eine Kopfversicherung, bei der jeder Bürger einen gleichhohen Betrag zahlen. Das entspräche dann einer kompletten Entsozialisierung des Sozialsystems. Halte ich weder persönlich noch gesellschaftlich für erstrebenswert.

        Verfasst von andena17 | April 16, 2011, 9:17 pm
        • 40,6% bezogen auf 120% AG-Brutto

          Ich kann Dir nicht folgen. 1000 Brutto erzeugt 1200 AG-Brutto und 800 Netto. Das macht 33% bezogen auf die 120% AG-Brutto. Deine obige Tabelle kann ich daher nicht nachvollziehen. Ich hatte für meine Berechnung zur Lohnsummenausgleichssteuer auch eine Grafik/Excel-Tabelle auf Basis der AG-Bruttolöhne angelegt. Es werden keine 60% erreicht. Du hast die 400 Euro (1200-800) genommen und als Prozentanteil des normalen AN-Brutto (nämlich 40%) sowie als „Abzug vom Lohn“ dargestellt?

          und die dann steuerpflichtigen Arbeitsentgelte allermindestens 825 Mrd

          Nur dann, wenn die Arbeitnehmer das ehemalige Arbeitgeberbrutto als Entgelt erhalten. 😉 Ansonsten müsstest Du noch die Arbeitgeberanteile KV/RV abziehen.

          M.E. generiert Dein Vorschlag daher den Vorteil nicht aus der Art der Besteuerung sondern daraus das er z.B. dem 1000 Euro Verdiener die gut 200 Euro aus dem Arbeitgeberbrutto als Verdienst in die Hand gibt. Denn wenn man das nicht macht hat er weniger Netto als bisher und die 20% Steuer reichen auch nicht. Das gilt im unteren Lohnbereich in welchem keine oder geringe Steuern gezahlt werden, da 26%+20= 46%.

          Ich denke jedoch abseits von diesem das eine Flat Tax grundsätzlich keine ausreichende Progression bzw. keine ausreichende „Gerechtigkeit“(tm) herstellen kann welche Du (bzw. wir alle) forderst. Die Kurve steigt sehr langsam von 26% auf 46%. Jemand mit 10k hat 26% Belastung. Jemand mit 100k hat 44% Belastung. Derjenige mit 100k hat heute von seinem AN-Brutto ausgehend… 44% Belastung. Vom AG-Brutto ausgehend sind es heute 49,8%. Vulgo: Du entlastest damit jemanden der 100k p.a. verdient um rd. 4%. Das würde sich allenfalls über die Sozialabgaben auf andere Gewinne wie Zinsen usw. relativieren. Ich halte Progressionen für nur schwer oder gar nicht ersetzbar.

          Grüße
          ALOA

          Verfasst von aloa5 | April 17, 2011, 8:50 am
          • 😉 Korrekt: Die 40,6% bezogen auf 120% AG-Brutto sind knapp 33%

            Heute werden die Sozialabgaben vom AN-Brutto berechnet und zwar dann sowohl bei die sogenannten Arbeitnehmernabgaben als auch auf der AG-Seite der Abgaben. Faktisch betragen die Sozialabgeben 40,6% vom Arbeitnehmerbrottolohn und dann natürlich mit neuer Basis des Arbeitgeberbruttos 33%.

            Wenn Du willst, dann baue ich eine neue Graphik, die vom AG-brutto ausgeht. 😉

            Was aber meiner Meinung total unmaßgeblich ist, da die Grundaussage unabhängig von der gewählten Basis ist. Diese lautet schlicht und ergreifend:

            1. Das Steuer- & Abgabensystem ist nicht gerecht
            2. Einkommen aus Kapitalvermögen tragen fast nichts zum Sozialsystem bei, sondern nur die Arbeitseinkommen
            3. Besserverdiener entrichten anteilmäßig von ihrem Einkommen einen geringeren Sozialbeitrag als Normalverdiener

            Wenn man Steuer- & Abgabengerechtigkeit herstellen will, dann muss man sich darüber Gedanken machen, wie man den degressiven Sozialbeitrag der Besserverdienenden beseitigt.

            Und das geht eindeutig nicht durch eine einseitige Steuerminderung.

            Verfasst von andena17 | April 17, 2011, 8:57 pm

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